Vielen Patienten kann mit herkömmlichen Therapien wie Physiotherapie, Manuelle Therapie /Osteopathie, Elektrotherapie, Lasertherapie, Akupunktur, Stoßwellen- Behandlung, Injektionen, Medikamenteneinnahme und Infusionen geholfen werden.
Sollten die Therapiemethoden im wesentlichen ausgeschöpft sein, kommt alternativ zu den herkömmlichen konservativen Verfahren eine Entlastung der betroffenen Muskeln durch eine Injektion mit Botulinumtoxin A in Betracht.
Gerade Patienten mit länger bestehenden, therapieresistenten Beschwerden profitieren eventuell von diesem Verfahren. Seit einiger Zeit ist der Wirkstoff Botulinumtoxin offiziell für die Behandlung der Migräne zugelassen.
Die Anwendung von Botulinumtoxin Injektionen gilt als ein risikoarmes, sicheres Verfahren. Seit der Erstzulassung im Jahre 1989 erfolgten über 7,5 Mio. Behandlungen bei mehr als 2,5 Mio. Patienten. Seit 25 Jahren wird Botulinumtoxin A zur Behandlung von unwillkürlichen Muskelverkrampfungen wie zum Beispiel beim spastischen Schiefhals oder dem unwillkürlichen Lidschluss (Blepharospasmus) eingesetzt. Auch in der Behandlung weiterer Krankheitsbilder, welche mit spastischen Muskelverkrampfungen einhergehen, wird das Medikament in den Fachgebieten der Neurologie und Orthopädie seit vielen Jahren eingesetzt.
In der USA ist die Behandlung mit Botulinumtoxin in der Schmerztherapie bereits seit Jahren etabliert.
Nach der Injektion des Medikamentes tritt nach etwa 2 - 3 Wochen die Wirkung ein. Sie besteht aus einer Schwächung und somit Entspannung der betreffenden Muskeln. Nach etwa 3 Monaten lässt die Wirkung langsam nach und die Kraft kehrt vollständig zurück.
Je nach individueller Situation kann bei Wiederauftreten von Beschwerden eine erneute Injektion erfolgen.
Die Behandlung erfolgt in unserer Praxis.
Eine spezielle krankengymnastische Nachbehandlung ist nicht notwendig. Körperliche und sportliche Tätigkeiten können unmittelbar nach der Behandlung wieder aufgenommen werden, die Arbeitsfähigkeit ist nicht beeinträchtigt.
Die orthopädische Behandlung mit Botulinumtoxin ist ein sogenannter "off label use" und wird von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Eine privatärztliche Behandlung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
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